Damit es Ihnen besser geht

Anerkanntes Bewegungstraining in der Gruppe

Rehabilitationssport, kurz Rehasport, ist ein ärztlich ver­ord­netes Bewe­gungs­training in der Gruppe. Die Teil­nehmer treffen sich regel­mäßig, um unter Anleitung der speziell aus­ge­bil­deten Übungs­leiterin gemein­sam Sport zu treiben.

Dieser Kurs trainiert den Stütz- und Bewe­gungs­apparat unter Berück­sich­tigung der Ana­tomie und Physio­logie. Geeig­net bei ortho­pädi­schen Erkran­kungen, Osteo­porose, Krebs­erkran­kungen und Morbus-Bechterew.

Für die Teilnahme benötigen Sie eine ärztliche Verordnung!
Eine Mitgliedschaft beim SVO ist nicht erforderlich!

Wichtige Information

Vor der Anmeldung bei uns muss die Verordnung des Arztes von der Krankenkasse genehmigt werden! Wir benötigen die Kostenübernahmeerklärung mit Stempel und Unterschrift Ihrer Krankenkasse unten auf Seite 2 im Formular 56.

Rehasport im Georgihaus Untergermaringen

jeden dienstag von 8.00 - 8.45 uhr und 9.00 - 9.45 uhr

Für wen ist Rehasport geeignet?

Im SVO haben wir uns auf Rehasport-Ange­bote für ortho­pädische Be­schwer­den spezia­lisiert. Diese Ange­bote sind geeig­net für alle Men­schen mit Proble­men am Stütz- und Bewe­gungs­apparat, dazu zählen z. B. Rücken­schmer­zen sowie Hüft- und Knie­schmer­zen, aber auch spezielle Krank­heits­bilder wie Sport nach Krebs, Osteo­porose oder Morbus Bechterew.

Die Teilnahme ist unab­hängig vom Alter. Ab dem 15. Lebens­jahr können auch Jugend­liche am Reha­sport für Erwach­sene teil­neh­men. Für Kinder bis 14 Jahre ist eine spezielle Rehasport-Kinder-Gruppe sinn­voller.

Für Patienten mit akuten Beschwerden, z. B. nach Opera­tionen, ist der Reha­sport nicht geeignet.

Was ist das Ziel des Rehasports?

Mit den Mitteln des Sports können Men­schen mit körper­lichen Proble­men und Ein­schrän­kungen wieder in Bewe­gung gebracht werden und dadurch ihr Wohl­be­finden und ihre kör­per­liche Belas­tungs­fähig­keit steigern. Weiter­hin soll der Reha­sport durch die gemein­same Bewe­gung in einer Gruppe auch die soziale Inte­gration för­dern: Die Teil­neh­mer können durch den Sport – z. B. nach einem Schlag­an­fall – wieder an der Gesell­schaft teil­nehmen.

Die Krankenkassen, die diesen Sport­kurs à 50 Übungs­ein­heiten kom­plett bezah­len, ver­stehen den Reha­sport als eine Hilfe zur Selbst­hilfe. Ziel ist, dass die Teil­neh­mer nach Ab­schluss des Reha­sports weiter­hin regel­mäßig Sport treiben.

Wie/wo kann ich am SVO Rehasport teilnehmen?

Damit Sie am Rehasport teil­neh­men können, benö­tigen Sie eine Ver­ord­nung (Formular 56) vom Arzt. Sie ent­hält neben der Dia­gnose auch Empfeh­lungen zur Anzahl der Übungs­ein­heiten.

Mit der vom Arzt ausge­stellten Ver­ord­nung gehen Sie zu Ihrer Kranken­kasse, lassen diese dort geneh­migen und die Kosten­über­nahme durch die Kran­ken­kasse bestätigen.

Im Anschluss können Sie sich mit der geneh­migten Ver­ord­nung bei uns an­melden. Gemein­sam mit der Übungs­leiterin planen Sie dann den für Sie passen­den Kursinhalt und begin­nen das Training. Nach jeder Übungs­ein­heit bestä­tigen Sie Ihre Teil­nahme per Unter­schrift auf einer Unter­schrif­ten­liste.

Anmeldung können Sie sich per Email an post@svo.germaringen.de oder in unserer Geschäftsstelle:

SVO Germaringen e.V.
Am Sportpark 3, 87656 Germaringen
08341 989567

Geschäftszeiten: Jeden Donnerstag 09:00 bis 11:00 Uhr

Wer bezahlt den Rehasport?

Die Kosten für den Rehasport über­nimmt zu 100 % die Kran­ken­kasse bzw. der Renten­ver­siche­rungs­träger. Für die Teil­nah­me an der reinen Reha­sport-Gym­nastik kommen keine weite­ren Zu­zah­lungen auf Sie zu.

Die Krankenkassen befür­wor­ten eine Mit­glied­schaft in den Sport­ver­einen, die den Reha­sport durch­führen, sie darf aber nicht ver­pflich­ten­de Vor­aus­set­zung sein, am Reha­sport teil­nehmen zu können.

 

Erklärungen aus: Rehasport online - Gesundheits- und Rehasport im Verein