Turnstart 21/22 in KW 38
Liebe Eltern unserer Turnkinder,
die geltende 3-G-Regelung muss auch in der Abteilung Kinderturnen eingehalten werden.
Das heißt für unsere Abteilung
alle Kinder
· unter 6 Jahren brauchen keinen Nachweis erbringen.
· ab 6 Jahren, die in der Schule sind, werden regelmäßig getestet und müssen somit nicht separat getestet werden.
· über 6, die aber noch nicht in der Schule sind, haben einen Sonderstatus, sie werden wie Schulkinder behandelt und müssen nicht separat getestet werden.
alle Eltern beim Mutter-Kind-Turnen
· müssen uns darüber Auskunft geben, ob sie nachweißlich genesen (max. 6 Monate zurückliegend) oder vollständig geimpft sind (dies wird von den jeweiligen Übungsleiter abgefragt und auch notiert.
· alle, die nicht genesen oder geimpft sind, müssen jede Woche einen max. 24 Stunden alten POC Test oder einen max. 48 Stunden alten PCR Test nachweisen. Ein Selbsttest reicht leider nicht aus. Wer keinen Test vorweisen kann, kann in dieser Woche leider nicht an der Turnstunde teilnehmen.
Die Staatsregierung hat für Trainer und Übungsleiter eine Sonderregelung erlassen.
Trainer und Übungsleiter sind von der Testpflicht ausgenommen und müssen auch keinen Nachweis erbringen, ob sie geimpft oder genesen sind.
Wir als Abteilung Kinderturnen sehen diese Regelung mit sehr großer Sorge und können sie so nicht akzeptieren.
Deshalb müssen sich unsere ÜL, welche nicht genesen und geimpft sind, genau wie alle anderen Mitglieder beim Turnen JEDE Woche testen.
Wir als Übungsleiter haben nicht nur eine Vorbildfunktion sondern müssen, genau wie alle Anderen unsere Kinder und alle Mitwirkenden schützen.